Die Bundesstelle für Flugunfall-Uuntersuchung hat ihren Bericht zu einem Beinahe-Zusammenstoß am Flughafen Hahn im April 2013 veröffentlicht. Eine Boeing 737 und ein Segelflieger waren sich damals gefährlich nahe gekommen. Die Schuldfrage bleibt in dem Bericht unbeantwortet. Der Motorsegler-Pilot habe sofort eine Linkskurve geflogen und sich so von dem Passagierflugzeug entfernt. Ohne diese schnelle Reaktion hätte Schlimmeres passieren können. Die Besatzung der Ryanair-Maschine konnte wiederum den Segelflieger nicht rechtzeitig erkennen. Der Segelflugpilot flog laut Untersuchungsbericht ohne aktivierten Transponder – ein Gerät, das ein Signal empfängt und wieder abgibt. Dazu ist er allerdings auch nicht verpflichtet. Im sogenannten Luftraum E – in etwa zwei Kilometer Höhe – in der sich der Vorfall abgespielt hat, fliegen Segelflieger meist auf Sicht, also ohne Instrumente. Deshalb hat der Segelflug-Pilot formal richtig gehandelt. Gerade rund um den Flughafen Hahn kommt es nach Angaben der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung häufiger vor, dass Passagiermaschinen und Segelflieger im selben Luftraum fliegen. Dort sei das Risiko eines Zusammenstoßes deshalb höher als bei großen internationalen Flughäfen wie Frankfurt am Main oder Köln. Denn dort seien normalerweise kein Segelflieger unterwegs. In ihrem Untersuchungsbericht weist die die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung aber darauf hin, dass sich das Risiko einer Kollision deutlich verringern würde, wenn auch kleine Segelflieger technische Geräte wie einen Transponder stets eingeschaltet hätten. Segelflieger könnten so wesentlich besser von Passagierflugzeugen und auch den Fluglotsen erkannt werden. Die Pilotenvereinigung Cockpit schlägt dagegen vor, dass Passagierflugzeuge nur in Ausnahmefällen im den sogenannten „Luftraum E“, also den Bereich, in dem auch Segelflieger unterwegs sind, fliegen, um die Gefahr von Zusammenstößen dort zu vermeiden. Quellen: SWR (Text) und Frankfurt Hahn Airport (Bild).