Bezugnehmend auf einen Unfall aus dem Jahr 2013 weist der Deutsche Aero Club (DAeC) darauf hin, dass im österreichischen Luftraum das Mitführen eines Notsenders Pflicht ist. Gemäss Österreichischem BGBl. II Nr. 80/2010, Luftverkehrsregeln 2010 – LVR 2010 idgF dürfen Flüge mit Zivilluftfahrzeugen im Österreichischen Luftraum bis zu einer höchstzulässigen Abflugmasse von 20 000 kg – soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt wird – grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn für die Luftfahrt nach gültigen einschlägigen Standards zugelassene Notsender (Crash-Sender) funktionsbereit mitgeführt werden. Quelle: Deutscher Aero Club E.V.