Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“

Vom 15. bis zum 17. Februar 2019 findet in München die 55. Internationale Sicherheitskonferenz statt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat für den Schutz der Veranstaltung ein Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“ sowie ein Gebiet mit Funkkommunikationspflicht eingerichtet.

Die zeitliche Aktivierung, sowohl für das Flugbeschränkungsgebiet als auch für die RMZ, ist von Freitag, 15. Februar, 7 Uhr MEZ bis Sonntag, 17. Februar, 19 Uhr MEZ vorgesehen. Für die „ED-R München“ sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen in diesem Gebiet untersagt. Ausgenommen hiervon sind grundsätzlich Flüge nach Instrumentenflugregeln in Flughöhen von 5500 Fuß über dem Meeresspiegel. Während des Fluges in der RMZ „München“ gilt für Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln eine dauernde Hörbereitschaft. Vor dem Einflug in die RMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, der Ausflug ist ebenfalls zu melden.  Ausgenommen von der RMZ sind die Kontrollzonen München und Oberpfaffenhofen, das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“ und die RMZ „Oberschleißheim“. Informationen zur Lage und Ausrichtung, eine Kartendarstellung des Beschränkungsgebietes und der RMZ sowie weitere Informationen auf der Website der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

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