BNetzA: Beitrags-Bescheid trotz verkauftem Flugzeug?

BNetzAWer sein Luftfahrzeug verkauft hat, sollte prüfen, ob er auch die Frequenzzuteilung bei der BNetzA zurückgegeben hat. Wenn nicht, sollte er das nachholen. Bis zum Zeitpunkt des Frequenz-Verzichts bleibt der bisherige Flugzeugbesitzer für weitere Bescheide nach TKG/EMVG in der Pflicht, solange er nicht bei der BNetzA auf die Zuteilung verzichtet. Eine rückwirkende Rückgabe bei der BNetzA ist leider nicht möglich. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

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